Willkommen in Eller
13
ÖPNV Linien
104
Ladengeschäfte
14.537m2
Verkaufsfläche
≈31.000
Anwohner

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Satzung der Werbegemeinschaft Eller

Mitgliederantrag 2024 (ausfüllbare PDF)



Private Angaben


Geschäftliche Angaben

Nur auszufüllen wenn Sie gewerbliches Mitglied werden möchten.


Weitere Angaben

      Ja, ich stimme einer Veröffentlichung meiner, unter Geschäftsbezeichnung genannten Angaben (Privatmitglieder nur namentlich) auf den Internetseiten der Werbegemeinschaft Eller zu und bin mit der Speicherung meiner Daten für den Zweck der Vereinsverwaltung einverstanden. Desweiteren habe ich die Datenschutzerklärung ausgehändigt bekommen und akzeptiere diese.

s. Feld "Mitgliedschaft" weiter oben
      Ich ermächtige /Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Werbegemeinschaft Eller e.V. wideruflich, die von mir / von uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweit, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die Gebühren hierfür werden vom Debitor getragen.
Name des Zahlungsempfängers: Werbegemeinschaft Eller e.V. Anschrift des Zahlungsempfängers: Gumbertstraße 91, 40229 Düsseldorf Gläubiger-Identifikationsnummer: DE02ZZZ00000462914
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige / Wir ermächtigen (A) den Zahlungsempfänger Werbegemeinschaft Eller e.V. Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein / weisen wir unserem Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Werbegemeinschaft Eller e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

max. 22 Stellen

8 oder 11 Stellen

Datenschutzerklärung

      Ich Stimme zu
--- Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum, Telefonnummern und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

--- Pressearbeit Der Verein kann die Tages- bzw. Wochenpresse über besondere Ereignisse informieren. Solche Informationen können überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

--- Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten über den E-Mail-Verteiler des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

--- Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.